Um Beurkundugen, Namensänderung an dem Konsulat beantragen zu können, müssen Sie persönlich erscheinen. Dafür soll vorab ein Termin auf folgender Seite vereinbart werden:

 

https://konzinfobooking.mfa.gov.hu

 


Sehr geehrte Kunden! Bis auf weiteres, bringen Sie bitte in jedem Fall ein Farbfoto (Bildgrösse 3,5 x 4,5 cm ) für den Antrag mit, welches gemäss dem ICAO-Standard aufgenommen wurde.


 

Standesamtliche Ereignisse ungarischer Staatsbürger, wie Geburt, Eheschliessung, Ehescheidung, Tod - sind in Ungarn erneut standesamtlich zu beurkunden.Die Beurkundung ausländischer standesamtlicher Ereignisse kann

- in Ungarn in jedem Standesamt beantragt werden;

- im Ausland ist jeder hauptamtliche Konsularbeamte der Auslandsvertretungen dafür zuständig.

 

Anträge auf Beurkundung standesamtlicher Ereignisse sind grundsätzlich persönlich zu stellen. Für Anträge, die in der Schweiz eingereicht wurden, ist der Konsularbeamte zuständig, bei dem der Antrag gestellt wurde.

Für das Verfahren in Bezug auf den Erwerb der ungarischen Staatsangehörigkeit, sowie die Feststellung der ungarischen Staatsangehörigkeit muss die Beurkundung standesamtlicher Ereignisse gesondert eingereicht werden. Es wird keine standesamtliche Urkunde automatisch ausgestellt.

 

Die zuständige Behörde ist in diesen Fällen:

Budapest Főváros Kormányhivatal
Állampolgársági és Anyakönyvezési Főosztály
Hazai Anyakönyvi Osztály
1056 Budapest, Váci utca 62-64.
e-mail: hazaianyakonyv@bfkh.gov.hu

 

Auch internationale standesamtliche Urkunden müssen in Ungarn erneut eingetragen werden (Geburt, Heirat, Scheidung, Todesfall).

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass ein Originalexemplar der ausländischen Urkunde zur Beurkundung eingereicht werden muss, das dauerhaft bei der Behörde verbleibt. 

Ist die ausländische standesamtliche Urkunde in deutscher/englischer/französischer Sprache ausgestellt, bedarf es keiner Übersetzung, alle anderen ausländischen Urkunden können nur mit einer beglaubigten Übersetzung ins Ungarische für das Verfahren angenommen werden.

Die Verfahrensdauer der ungarischen standesamtlichen Beurkundung beträgt ca. 75 Tage.

 


 

A) Beurkundung einer Geburt 

Für die Beurkundung einer Geburt machen Sie einen Termin für „Standesamtsregistrierung (Geburt) + Reisepass (unter 18 Jahren). Es wird das Einverständnis beider Eltern benötigt unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. 

 

Folgende Dokumente werden benötigt, WENN DAS KIND IN DER EHE GEBOREN IST:

  • die von der ausländischen Behörde ausgestellte Geburtsurkunde im Original und eine Kopie
  • die vom ungarischen Standesamt ausgestellte Heiratsurkunde der Eltern (wenn die Eheschliessung in Ungarn noch nicht registriert ist, kann dies gleichzeitig mit der Geburtsregistrierung beantragt werden)
  • ein zur Identifikation der Person und der Staatsangehörigkeit geeignetes Dokument beider Elternteile und deren Geburtsurkunden
  • ungarische Identifikationskarte mit Meldeadresse (lakcímkártya) bei ungarischer Staatsangehörigkeit, falls vorhanden
  • 1 biometrisches Passbild des Kindes (gemäss ICAO) , wenn gleichzeitig ein Reisepass beantragt werden soll.
  • das ausgefüllte Formular:  https://konzinfo.mfa.gov.hu/sites/default/files/inline-files/Adatlap_szuletes_hazai_anyakonyvezes2022februar.pdf

 

BEURKUNDUNG VON AUSSEREHELICH GEBORENEN KINDERN MIT VATERSCHAFTSANERKENNUNG

Sind die Eltern nicht verheiratet, so muss die Mutter der ausländischen Vaterschaftsanerkennung zustimmen, indem sie bei unserem Konsulat gleichzeitig mit der Registrierung der Geburt ein Zustimmungsformular ausfüllt, damit die ausländische Vaterschaftsanerkennung voll wirksam wird.

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • die von der Schweizer Behörde ausgestellte Geburtsurkunde im Original und eine Kopie
  • die von der Schweizer Behörde ausgestelltes Dokument über die Anerkennung der Vaterschaft im Original und eine Kopie
  • ein zur Identifikation der Person und der Staatsangehörigkeit geeignetes Dokument beider Elternteile und deren Geburtsurkunden
  • ungarische Identifikationskarte mit Meldeadresse (lakcímkártya) bei ungarischer Staatsangehörigkeit, falls vorhanden
  • beide Eltern müssen persönlich erscheinen
  • 1 biometrisches Passbild des Kindes (gemäss ICAO), wenn gleichzeitig ein Reisepass beantragt werden soll.

 

BEURKUNDUNG VON AUSSEREHELICH GEBORENEN KINDERN OHNE VATERSCHAFTSANERKENNUNG

Gibt es keine Vaterschaftsanerkennung, so reicht die Anwesenheit der Mutter aus. In diesem Fall wird in der ungarischen Geburtsurkunde des Kindes – wie im ausländischen Dokument – kein Vater eingetragen.

 

B) Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Zur Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe machen Sie bitte einen Termin für Standesamtsregistrierung (Ehe/angemeldete Lebensgemeinschaft) und/oder Standesamtsregistrierung (Scheidung) + Reisepass (über 18 Jahre alt). Folgende Dokumente werden benötigt:

  • die schweizerische Heiratsurkunde im Original und eine Kopie
  • gültiger Reisepass/Personalausweis beider Ehepartner
  • ungarische Identifikationskarte mit Meldeadresse (lakcímkártya), falls vorhanden
  • die Scheidungsurkunde im Fall einer früheren Ehe (rechtskräftiges Gerichtsurteil mit ungarischer Übersetzung oder ein Auszug aus dem Eheregister mit einem entsprechenden Vermerk oder eine Sterbeurkunde des früheren Ehepartners)
  • das ausgefüllte Formular: https://konzinfo.mfa.gov.hu/sites/default/files/inline-files/hazassag_adatlap2020.pdf

Wurde die im Ausland erfolgte Scheidung des ungarischen Ehepartners in Ungarn noch nicht beurkundet, muss die Scheidung vor der Beurkundung der Ehe standesamtlich eingetragen werden. Beide Anträge können gleichzeitig eingereicht werden.

 

C) Beurkundung einer ausländischen Scheidung

Zur Beurkundung einer ausländischen Scheidung machen Sie bitte einen Termin für Standesamtsregistrierung (Ehe/angemeldete Lebensgemeinschaft) und/oder Standesamtsregistrierung (Scheidung) + Reisepass (über 18 Jahre alt). Folgende Dokumente werden benötigt:

  • die ungarische Heiratsurkunde über die Eheschließung (eine Kopie reicht aus)
  • das rechtskräftige Scheidungsurteil des schweizerischen Familiengerichts im Original und eine Kopie
  • bei Eintritt der Rechtskraft nach dem 01.05.2004 ist außerdem die Bescheinigung des Gerichts gemäß Artikel 39 (Brüssel II. Abkommen) über die Entscheidungen in Ehesachen einzureichen
  • die Geburtsurkunde des Antragstellers
  • Nachweis der ungarischen Staatsangehörigkeit (durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis oder einen nicht länger als seit einem Jahr abgelaufenen Reisepass, eine Einbürgerungsurkunde oder eine in den letzten drei Jahren ausgestellte Staatsbürgerschaftsbescheinigung)
  • ungarische Identifikationskarte mit Meldeadresse (lakcímkártya), falls vorhanden
  • das ausgefüllte Formular: https://konzinfo.mfa.gov.hu/sites/default/files/inline-files/valas_adatlap2020.pdf

 

Ist die ausländische Eheschließung des ungarischen Ehepartners in Ungarn noch nicht beurkundet, so muss vor der Beurkundung der Scheidung die Eheschließung standesamtlich eingetragen werden. Die beiden Anträge können gleichzeitig eingereicht werden, die Bearbeitungszeit verlängert sich dadurch.

(Hinweis: Namensänderung in Zusammenhang mit einer Scheidung siehe auch unter „Änderung des Ehenamens“.)

 

D) Beurkundung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Zur Beurkundung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft machen Sie bitte einen Termin für Standesamtsregistrierung (Ehe/angemeldete Lebensgemeinschaft) und/oder Standesamtsregistrierung (Scheidung) + Reisepass (über 18 Jahre alt). In Ungarn können ab dem 01.07.2009 geschlossene Lebenspartnerschaften standesamtlich eingetragen werden.

Benötigte Dokumente:  s. wie Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe.

Sollte die Änderung der Namensführung des Lebenspartners beantragt werden, so kann das im Verfahren als Namensänderung der Geburtsname durchgeführt werden.

 https://konzinfo.mfa.gov.hu/sites/default/files/inline-files/Bejegyzett_elettarsikapcsadatlap2020.pdf

 

E) Beurkundung eines Todesfalles im Ausland

Zur Beurkundung eines Todesfalles im Ausland machen Sie bitte einen Termin für Standesamtliche Beurkundung (Sterbefall)

 

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • die schweizerische Sterbeurkunde bzw. ein Auszug aus dem Sterberegister im Original und eine Kopie
  • die Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • der Nachweis der ungarischen Staatsangehörigkeit des Verstorbenen (ein gültiger oder nicht länger als seit einem Jahr abgelaufener Reisepass, gültiger Personalausweis, eine Einbürgerungsurkunde oder eine in den letzten drei Jahren ausgestellte Staatsbürgerschaftsbescheinigung)
  • Nachweis des Familienstandes des Verstorbenen (Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners des Verstorbenen) in Kopie
  • das ausgefüllte Formular:  https://konzinfo.mfa.gov.hu/sites/default/files/inline-files/Halaleset_adatlap2020.pdf

 


 

Namesänderung

Bitte machen Sie einen Termin für Namensänderung.

a, Änderung des Geburtsnamens

Jeder ungarische Staatsbürger ist grundsätzlich berechtigt, seinen Geburtsnamen (Vor- und/ oder Nachnamen) zu ändern. Der Antrag wird im Amt Budapest Főváros Kormányhivatala Állampolgársági és Anyakönyvezési Főosztálya Névváltoztatási és Anyakönyvi Osztály entschieden. Das Konsulat ist nur zur Entgegennahme des Antrags berechtigt.

Folgende Dokumente werden benötigt: 

  • die ungarische Geburtsurkunde im Original und eine Kopie
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis des Familienstandes (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners im Original und eine Kopie)
  • wenn weitere Personen von der Namensänderung betroffen sind, ist deren Einverständniserklärung beizufügen
  • Erklärung des Antragstellers, dass die Namensänderung das Persönlichkeitsrecht anderer Personen nicht verletzt
  • das ausgefüllte Formular: https://konzinfo.mfa.gov.hu/sites/default/files/inline-files/kerelem_szulcsaladi_utonev_megvalt2015.pdf

 

b, Änderung des Ehenamens

Ungarische Staatsbürger können ihren Ehenamen während der Ehe oder nach Aufhebung der Ehe gemäss den gültigen Rechtsvorschriften ändern.

Folgende Dokumente werden benötigt: