Wenn Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen möchten, nehmen Sie bitte den Kontakt mit der Konsularabteilung per E-Mail (consulate.brn@mfa.gov.hu) oder per Telefon (+41 31 371 13 55, +41 31 371 13 56) auf. Die Beantragung des vorläufigen Reisepasses kann nur in einem vorher vereinbarten Zeitpunkt erfolgen.

 


Sehr geehrte Kunden! Bis auf weiteres, bringen Sie bitte in jedem Fall ein Farbfoto (Bildgrösse 3,5 x 4,5 cm ) für den Antrag mit, welches gemäss dem ICAO-Standard aufgenommen wurde.


 

1. Zur einmaligen Heimkehr berechtigender Reisepass

Wenn der Reisepass oder die ID-Karte eines ungarischen Staatsbürgers/einer ungarischen Staatsbürgerin in der Schweiz verloren geht, gestohlen oder beschädigt wird, soll er/sie diese Tatsache der Polizei melden.

Es ist die eigene Verantwortung der Staatsbürger, das Gültigkeitsdatum des Reisepasses oder der ID-Karte zu verfolgen. Im Zeitpunkt der Beantragung soll die ungarische Staatsbürgerschaft nachgewiesen werden. Der Nachweis der ungarischen Staatsbürgerschaft kann mit einem gültigen Reisepass, einem gültigen Personalausweis, einem nicht länger als seit einem Jahr abgelaufenen Reisepass, einer Einbürgerungsurkunde oder einer Staatsbürgerschaftsurkunde, die nicht älter als drei Jahre ist, erfolgen. Wenn Sie über keine der genannten Urkunden verfügen und Ihre Staatsangehörigkeit auch aus dem Zentralregister nicht hervorgeht, ist zum Nachweis der Staatsangehörigkeit ein Staatsbürgerschaftsfeststellungsverfahren notwendig.

Der zur einmaligen Heimkehr berechtigende Reisepass wird am Tag der Beantragung ausgestellt. Die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses ist kostenpflichtig.

 

2. Zur Weiterreise und zum Aufenthalt berechtigender Reisepass

Einen zur Weiterreise und zum Aufenthalt berechtigenden vorläufigen Reisepass kann nur bei Erfüllung bestimmter gesetzlicher Vorschriften, ausnahmsweise in besonders begründeten Fällen ausgestellt werden. (Dafür ist ein entsprechender Nachweis der Begründetheit, wie z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung oder die Quittung einer gebuchten Reise/ Flugticket vorzulegen.) Die Staatsbürger, die dauerhaft in der Schweiz leben, sollen einen normalen Reisepass beantragen.

Nach der Heimreise nach Ungarn berechtigt der vorläufige Reisepass zu keinen weiteren Auslandsreisen. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass das Heimreisedokument nur zur einmaligen Heimkehr berechtigt und in Ungarn innerhalb von 5 Werktagen bei einer Passbehörde abgegeben werden muss. Die Ausreise aus Ungarn ist aus diesem Grund vor der Ausstellung eines ordentlichen Reisepasses nicht möglich.

An der Konsularabteilung gibt es keine Möglichkeit, einen Reisepass im Eilverfahren zu beantragen. Informationen betreffend die Ausstellung eines neuen ungarischen Reisepasses im Eilverfahren erfahren Sie direkt in der Passbehörde in Budapest unter der Telefonnummer: +36-1-550-1858 oder schriftlich per Mail: kozponti.okmanyiroda@mail.ahiv.hu

Ein normaler Reisepass im Eilverfahren (auch innerhalb von 24 Stunden) kann ausschliesslich bei der Passbehörde in Budapest (in 1136 Budapest, Visegrádi utca 110-112) beantragt werden.

 


 

Vorläufiger Reisepass für Neugeborene und Minderjährige

Für Neugeborene und Minderjährige können die Eltern einen zur einmaligen Heimkehr berechtigenden Reisepass nur im Fall beantragen, wenn die Beurkundung der Geburt in Ungarn erfolgen wird. An der Konsularabteilung sollen die Eltern eine Erklärung darüber unterschreiben.

Nach der Heimreise nach Ungarn berechtigt der vorläufige Reisepass zu keinen weiteren Auslandsreisen. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass das Heimreisedokument nur zur einmaligen Heimkehr berechtigt und in Ungarn innerhalb von 5 Werktagen bei einer Passbehörde abgegeben werden muss. Die Ausreise aus Ungarn ist aus diesem Grund vor der Ausstellung eines ordentlichen Reisepasses nicht möglich. In Ungarn kann einen ordentlichen Pass/eine ID-Karte beantragt werden, wenn die Geburt des Kindes in Ungarn beurkundet wurde und das Kind ins Personenstands- und Adressenregister aufgenommen wurde.

Die Beurkundung der Geburt in Ungarn und die Aufnahme ins Personenstands- und Adressenregister kann mehrere Monate (3-4 Monate) betragen. Aus diesem Grund schlagen wir Ihnen vor, einen vorläufigen Reisepass nur in besonders begründeten Fällen zu beantragen.

Zur Ausstellung des vorläufigen Reisepasses für Neugeborene und Minderjährige benötigen wir die gleichen Dokumente wie zur Beantragung des ordentlichen Reisepasses.