Zur Antragstellung können Sie ausschliesschlich unter dem folgenden Link einen Termin vereinbaren:
https://konzinfobooking.mfa.gov.hu
Sehr geehrte Kunden! Bis auf weiteres, bringen Sie bitte in jedem Fall ein Farbfoto (Bildgrösse 3,5 x 4,5 cm ) für den Antrag mit, welches gemäss dem ICAO-Standard aufgenommen wurde.
Voraussetzung der Antragstellung ist, dass die persönlichen Angaben des Antragstellers im ungarischen elektronischen Personenregister mit den aktuellen Daten aktiv erfasst sind. Auch bei der Namensführung und dem Familienstand darf es keine Abweichung zwischen den registrierten und beantragten Angaben vorliegen. Wenn eine Abweichung bei der Namensführung oder beim Familienstand vorliegt müssen Sie einen Termin für „Standesamtsregistrierung (Ehe/angemeldete Lebensgemeinschaft) und/oder Standesamtsregistrierung (Scheidung) + Reisepass (über 18 Jahre alt)” vereinbaren. Wenn Ihr Geburtsname geändert wurde, buchen Sie einen Termin für „Namensänderung”.
Der Antrag kann ausschliesslich persönlich gestellt werden. Er kann nicht per Vollmacht eingereicht werden. Die Antragstellung ist unabhängig vom Ablaufdatum des alten Personalausweises möglich.
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- wahlweise eins der folgenden Dokumente zur Personenidentifizierung:
- gültiger oder nicht länger als vor einem Jahr abgelaufener Personalausweis,
- gültiger ungarischer Reisepass,
- gültige ungarische Fahrerlaubnis im Kartenformat,
- gültiges ausländisches Dokument zur Personenidentifikation (Reisepass, Führerschein, Personalausweis),
- ungarische Wohnadressenkarte
- ungarische Geburtsurkunde in Original oder Kopie
- ungarische Heiratsurkunde/ Scheidungsurteil, usw. zur Feststellung der Namensführung
- ungarische Steuerkarte und Gesundheitskarte (TAJ), wenn vorhanden
- ungarisches Diplom im Falle der Führung eines Doktortitels oder die ungarische Anerkennungsurkunde eines ausländischen Doktortitels
Auf Ihren Antrag können für den Notfall zwei zu benachrichtigende Personen und deren Telefonnummern eingetragen werden.
WICHTIG: Bei der Beantragung eines Ausweises für ein Kind ist zu beachten, dass die Gültigkeitsdauer des Ausweises wie folgt ist:
- 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum, wenn das Kind unter 12 Jahre alt ist, jedoch nicht länger als bis zu dem Tag, an dem das Kind 12 Jahre alt wird
- 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum wenn das Kind zwischen 12 -18 Jahre alt ist.
Für Minderjährige unter 14 Jahren
Üben beide Eltern das Sorgerecht aus, müssen beide Elternteile persönlich erscheinen und den Antrag unterschreiben (bitte bringen Sie für beide Elternteile einen gültigen Pass oder einen gültigen Personalausweis mit), oder Sie benötigen eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils sowie seine Pass- oder Ausweiskopie. Die Einverständniserklärung soll in einer diplomatischen Vertretung, vor einem Notar oder an einer ungarischen Passbehörde unterschrieben werden.
Minderjährige über 14 Jahren können den Antrag auf e-SZIG auch selbst stellen.
Ab 2. August 2021 geltend:
Für Minderjährige unter 6 Jahren
Der Personalausweis der Minderjährigen unter 6 Jahren enthält keine Fingerabdrücke, deshalb ist die Anwesenheit des Kindes nicht nötig. Das Konsulat hat keine Möglichkeit, Passbilder von Kindern anzufertigen. Aus diesem Grund benötigen wir ein von einem Fotografen gemachten Passbild (3,5x4,5 cm, vor weissem Hintergrund, ICAO-Standard) Ihres Kindes. Selbstgemachte Bilder können wir nicht annehmen.
Ablehnung der Anfrage:
Die Ausstellung wird abgelehnt, wenn der Antragsteller keinen Anspruch auf einen Personalausweis oder den Umtausch eines Personalausweises hat.
Der Antragsteller kann den Umtausch des neuen Personalausweises (e-SZIG) in folgenden fällen beantragen:
- im Fall einer Datenänderung,
- im Fall eines Herstellungsfehlers,
- falls das Chip falsche Daten enthält,
- innerhalb von 60 Tagen vor dem Ablaufdatum,
- falls das Chip nicht funktioniert.