Um die Ausstellung eines Reisepasses an dem Konsulat beantragen zu können, müssen Sie persönlich erscheinen. Dafür soll vorab ein Termin auf folgender Seite vereinbart werden:

https://konzinfobooking.mfa.gov.hu

 


Sehr geehrte Kunden! Bis auf weiteres, bringen Sie bitte in jedem Fall ein Farbfoto (Bildgrösse 3,5 x 4,5 cm ) für den Antrag mit, welches gemäss dem ICAO-Standard aufgenommen wurde.


 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für „Reisepass” ausschliesslich im Fall, wenn Ihre ungarische Staatangehörigkeit nachgewiesen ist (d.h. Sie verfügen über einen gültigen ungarischen Personalausweis, einen gültigen oder nicht länger als seit einem Jahr abgelaufenen Reisepass, eine Einbürgerungsurkunde oder eine in den letzten drei Jahren ausgestellte Staatsbürgerschaftsbescheinigung) UND Sie keine anderen Angelegenheiten (Beurkundung einer Geburt/Heirat, Namensänderung) erledigen möchten.

Wenn Ihr Name durch Heirat/Scheidung oder einen Namensänderungsprozess geändert wurde, und diese bereits in Ungarn beurkundet wurde, bringen Sie bitte die ungarische Heiratsurkunde oder das ungarische Scheidungsurteil mit. Wenn die Scheidung/Heirat in Ungarn noch nicht beurkundet wurde, vereinbaren Sie bitte einen Termin für Standesamtsregistrierung (Ehe/angemeldete Lebensgemeinschaft) und/oder Standesamtsregistrierung (Scheidung) + Reisepass (über 18 Jahre alt). Wenn Sie Ihren Geburtsnamen ändern möchte, buchen Sie einen Termin für Namensänderung.

Kann kein Dokument zum Nachweis der ungarischen Staatsangehörigkeit vorgelegt werden, wird ein Prüfverfahren zur Feststellung der Staatsangehörigkeit eingeleitet. Zum Nachweis der ungarischen Staatsangehörigkeit ist ein gültiger Personalausweis, ein gültiger oder nicht länger als seit einem Jahr abgelaufener Reisepass, eine Einbürgerungsurkunde oder eine in den letzten drei Jahren ausgestellte Staatsbürgerschaftsbescheinigung vorzulegen.

Es ist die eigene Verantwortung der Staatsbürger, das Gültigkeitsdatum des Reisepasses oder der ID-Karte zu verfolgen.

 

Zum Passantrag werden folgende Dokumente benötigt:

  • Zum Nachweis der ungarischen Staatsangehörigkeit: ein gültiger Personalausweis, ein gültiger oder nicht länger als seit einem Jahr abgelaufener Reisepass, eine Einbürgerungsurkunde oder eine in den letzten drei Jahren ausgestellte Staatsbürgerschaftsbescheinigung
  • Ungarische Adressenkarte (wenn vorhanden)
  • Ungarische Geburts- und Heiratsurkunden (wenn vorhanden)
  • Bei Neueinbürgerung durch vereinfachtes Einbürgerungsverfahren: ein gültiger Ausweis oder Reisepass zur Personenidentifizierung und das Original der Einbürgerungsurkunde
  • Bei Diebstahl des Passes: ein polizeiliches Protokoll über die Anzeige des Diebstahls
  • Bei Minderjährigen: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass beider anwesenden Eltern sowie eine ungarische Geburtsurkunde. Bei Nichterscheinen eines Elternteils muss das ausschliessliche Recht zur gesetzlichen Vertretung z.B. durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil, eine notariell beurkundete schriftliche Vereinbarung der Eltern, oder eine Sterbeurkunde nachgewiesen werden.

 

Reisepässe für Kinder unter 12 Jahren

Da die Reisepässe von ungarischen Staatsangehörigen unter 12 Jahren enthalten keinen Fingerabdruck, sollen die Kinder bei dem Passantrag persönlich nicht erscheinen. Es ist die Verantwortung der Eltern, das Gültigkeitsdatum des Reisepasses oder der ID-Karte des Kindes zu verfolgen. Bitte achten Sie selbst auf das Ende der Gültigkeit der ausgehändigten Personaldokumente, abgelaufene bereits vorhandene Personaldokumente rechtfertigen weder ein Eilverfahren noch die Ausstellung eines vorläufigen Reisedokuments.

Zur Beantragung eines Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren bringen Sie bitte folgendes mit:

  • den abgelaufenen oder in Kürze ablaufenden Reisepass des Kindes
  • den Auszug aus dem ungarischen Geburtenregister (születési anyakönyvi kivonat)
  • ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, den Nachweis zur alleinigen Ausübung des Sorgerechts (rechtskräftiges Urteil, amtlich oder notariell beglaubigte, schriftliche Übereinkunft der Eltern, Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils o.ä.) Der allein sorgeberechtigte Elternteil muss persönlich erscheinen. Bitte bringen Sie auch für sich selbst einen gültigen Pass oder einen gültigen Personalausweis mit.
  • Üben beide Eltern das Sorgerecht aus, müssen beide Elternteile persönlich erscheinen (bitte bringen Sie für beide Elternteile einen gültigen Pass oder einen gültigen Personalausweis mit), oder Sie benötigen eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils zur Ausstellung eines Reisedokuments. Die Einverständniserklärung kann in der diplomatischen Vertretung, vor einem Notar, der Vormundschaftsbehörde oder der Passbehörde (Urkundenstelle) abgegeben werden.
  • 1 biometrisches Passfoto in Farbe. Wir bitten Sie, auf selbstgemachte Fotos zu verzichten, da diese den Vorgaben nicht entsprechen (benötigt wird ein EU-richtlinienkonformes Passbild im Format 3,5 x 4,5 cm).
  • für Kinder, für die nach einem vereinfachten Einbürgerungsverfahren der erste ungarische Reisepass beantragt wird, reicht die Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses entsprechend der bisherigen Staatsangehörigkeit in Verbindung mit der Einbürgerungsurkunde.
  • wenn der bisherige, noch nicht abgelaufene Reisepass des Kindes gestohlen wurde, das polizeiliche Protokoll zur Anzeige des Diebstahls (können Sie dies nicht vorlegen, sind höhere Verwaltungsgebühren zu entrichten).