Um den Nachweis der ungarischen Staatsbürgerschaft an dem Konsulat beantragen zu können, müssen Sie persönlich erscheinen. Dafür soll vorab ein Termin für „Reisepass + Überprüfung der Staatsbürgerschaft + Standesamtsregistrierung (nötigenfalls)” auf folgender Seite vereinbart werden:

https://konzinfobooking.mfa.gov.hu

Sehr geehrte Kunden! Bis auf weiteres, bringen Sie bitte in jedem Fall ein Farbfoto (Bildgrösse 3,5 x 4,5 cm) für den Antrag mit, welches gemäss dem ICAO-Standard aufgenommen wurde.

 

Der Nachweis der ungarischen Staatsbürgerschaft kann man mit folgenden Dokumenten beweisen:

  • einem gültigen Reisepass
  • einem gültigen Personalausweis
  • einem nicht länger als seit einem Jahr abgelaufenen Reisepass
  • einer Einbürgerungsurkunde
  • oder einer Staatsbürgerschaftsurkunde, die nicht älter als drei Jahre ist

Wenn Sie über keine der genannten Urkunden verfügen und Ihre Staatsangehörigkeit auch aus dem Zentralregister nicht hervorgeht, ist zum Nachweis der Staatsangehörigkeit ein Staatsbürgerschaftsfeststellungsverfahren notwendig.

Die Staatsbürgerschaftsfeststellung ist eine gesetzliche Verpflichtung, nicht die Entscheidung des Konsuls.

 

Dazu müssen Sie das Konsulat persönlich aufsuchen und folgende Dokumente vorweisen:

  • wenn ein erwachsenen Antragsteller keinen gültigen Personalausweis hat:

Originale Geburtsurkunde, und eine Heiratsurkunde im Original und gegebenenfalls mit einer authentischen ungarischen Übersetzung, im Falle einer geschiedenen Person ein endgültiges Scheidungsurteil, bei Witwen brauchen wir die Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners

  • abgelaufener Reisepass
  • Originale Geburts-oder Sterbeurkunde der Eltern und Heiratsurkunde (wenn die Geburt, Heirat oder der Tod in Ungarn stattgefunden hat, dann reicht eine Kopie davon)
  • Falls Sie die folgende Dokumente vorweisen können: Geburts-oder Sterbeurkunde und Heiratsurkunde der Grosseltern

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung viele Informationen erfordert, daher empfehlen wir Ihnen, alle verfügbaren Unterlagen mitzubringen und vorab folgende Bewerbungsformulare auszufüllen:

  • ausgefülltes Formular zum Nachweis der Staatsangehörigkeit:

https://konzinfo.mfa.gov.hu/sites/default/files/inline-files/Apkerelem220101.pdf

  • ausgefülltes Formular zur Registrierung der Geburt in Ungarn:

https://konzinfo.mfa.gov.hu/sites/default/files/inline-files/Adatlap_szuletes_hazai_anyakonyvezes2022februar.pdf

  • ausgefülltes Formular zur Registrierung der Ehe in Ungarn (falls der Antragsteller verheiratet ist):

https://konzinfo.mfa.gov.hu/sites/default/files/inline-files/hazassag_adatlap2020.pdf

 

 

Verzicht auf die ungarische Staatsangehörigkeit

Im Ausland lebende ungarische Staatsbürger können ihre Staatsangehörigkeit durch eine Verzichtserklärung aufheben lassen. 

Voraussetzung dafür ist:

  • der Nachweis einer anderen Staatsbürgerschaft oder zumindest die schriftliche Zusicherung (Bescheid), die bei der Abgabe der Verzichtserklärung noch mindestens 6 Monate gültig sein muss,
  • ausserdem muss die Abmeldung aus dem ungarischen Melderegister erfolgt sein und eine ausländische Meldeanschrift vorliegen.

Notwendige Unterlagen: 

  • Formular zur Verzicht auf die ungarische Staatsbürgerschaft (auf Ungarisch)
  • Pass, Personalausweis oder Einbürgerungsurkunde als Nachweis über eine weitere Staatsangehörigkeit (zumindest eine schriftliche Zusicherung über die Erteilung der Staatsbürgerschaft)
  • Nachweis der ungarischen Staatsangehörigkeit (gültiger Reisepass oder Personalausweis, nicht länger als seit einem Jahr abgelaufener Reisepass oder eine Staatsbürgerschaftsurkunde, die nicht älter als drei Jahre ist)
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis des Familienstandes (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners im Original)
  • Nachweis über die Abmeldung aus dem ungarischen Melderegister (kann auch gleichzeitig mit der Verzichtserklärung im Konsulat erledigt werden)

 

Ehegatten und ihre minderjährigen Kinder können eine gemeinsame Verzichtserklärung abgeben. Das persönliche Erscheinen ist ab 14 Jahren verpflichtend. Bei Minderjährigen müssen beide Eltern ihr Einverständnis geben. Das Verfahren dauert etwa 6 bis 8 Monate nach Eingang des vollständigen Antrags, über die Annahme der Verzichtserklärung entscheidet der Staatspräsident.

 

Die zuständige ungarische Behörde:

Budapest Főváros Kormányhivatala

Állampolgársági és Anyakönyvezési Főosztály

Honosítási és Állampolgárság Megállapítási Osztály

1056 Budapest, Váci u. 62-64.