Zur Überführung eines Leichnams nach Ungarn wird eine konsularische Genehmigung benötigt, die im Konsulat ausgestellt werden kann. Für den Transport einer Urne mit der Asche eines Verstorbenen benötigen Sie keine konsularische Genehmigung, aber eine Empfangserklärung des Friedhofs in Ungarn.

Zur Antragstellung nehmen Sie bitte den Kontakt mit der Konsularabteilung per E-Mail (consulate.brn@mfa.gov.hu) auf und machen Sie bitte einen Termin für „Genehmigung für den Leichentransport” online: https://konzinfobooking.mfa.gov.hu .

 

Benötigte Dokumente:

  • Erklärung eines ungarischen Friedhofs über den Empfang des Leichnams
  • Bescheinigung über den Transportweg und den Ausführenden (amtl. Kennzeichen des Überführungsfahrzeugs, Name des Kfz-Fahrers, Grenzübergangsstellen)
  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Sterbeurkunde aus der Schweiz

 

Wichtig: Der im Ausland eingetretene Tod eines ungarischen Staatsbürgers muss nachträglich auch in Ungarn standesamtlich beurkundet werden.