Ungarische Geburts-/Heiratsurkunde

Über die Zivilstandsereignisse, die bereits in Ungarn beurkundet wurden, kann die Konsularabteilung von Ungarn in Bern auf Ihren Antrag eine Urkunde ausstellen.

Arten von Urkunden:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Partnerschaftsurkunde
  • Todesurkunde

 

Die Urkunden sind dreisprachig (ungarisch, französisch, englisch).

Bitte nehmen Sie den Kontakt mit der Konsularabteilung per E-Mail (consulate.brn@mfa.gov.hu) auf.
 

Familienstandsbescheinigung

Die Konsularabteilung von Ungarn in Bern kann die Familienstandsbescheinigung in Form einer konsularischen Bestätigung ausstellen, falls die Daten der betroffenen ungarischen Person im ungarischen Personenstands- und Adressenregister stehen. Bitte nehmen Sie den Kontakt mit der Konsularabteilung per E-Mail (consulate.brn@mfa.gov.hu) auf, damit wir Ihre Daten im Register nachschauen können. 
 

Auszug aus dem Ungarischen Strafregister

 Bitte nehmen Sie den Kontakt mit der Konsularabteilung per E-Mail (consulate.brn@mfa.gov.hu) auf.

   

Beglaubigung der Urkunden

Die von der Konsularabteilung ausgestellten Urkunden können durch die Bundeskanzlei beglaubigt werden. Die Beantragung der Beglaubigung von der Bundeskanzlei ist die Aufgabe der Kunden.

 

Kontaktdaten der Bundeskanzelei:

Schweizerische Bundeskanzlei

Legalisationen

Gurtengasse 5

3003 Bern

 

Tel.: +41 58 462 37 69

Fax: +41 58 462 38 95

 

https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/service/legalisationen.html