Ungarische Geburts-/Heiratsurkunde
Über die Zivilstandsereignisse, die bereits in Ungarn beurkundet wurden, kann die Konsularabteilung von Ungarn in Bern auf Ihren Antrag eine Urkunde ausstellen.
Arten von Urkunden:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Partnerschaftsurkunde
- Todesurkunde
Die Urkunden sind dreisprachig (ungarisch, französisch, englisch).
Bitte nehmen Sie den Kontakt mit der Konsularabteilung per E-Mail (consulate.brn@mfa.gov.hu) auf.
Familienstandsbescheinigung
Die Konsularabteilung von Ungarn in Bern kann die Familienstandsbescheinigung in Form einer konsularischen Bestätigung ausstellen, falls die Daten der betroffenen ungarischen Person im ungarischen Personenstands- und Adressenregister stehen. Bitte nehmen Sie den Kontakt mit der Konsularabteilung per E-Mail (consulate.brn@mfa.gov.hu) auf, damit wir Ihre Daten im Register nachschauen können.
Auszug aus dem Ungarischen Strafregister
Bitte nehmen Sie den Kontakt mit der Konsularabteilung per E-Mail (consulate.brn@mfa.gov.hu) auf.
Beglaubigung der Urkunden
Die von der Konsularabteilung ausgestellten Urkunden können durch die Bundeskanzlei beglaubigt werden. Die Beantragung der Beglaubigung von der Bundeskanzlei ist die Aufgabe der Kunden.
Kontaktdaten der Bundeskanzelei:
Schweizerische Bundeskanzlei
Legalisationen
Gurtengasse 5
3003 Bern
Tel.: +41 58 462 37 69
Fax: +41 58 462 38 95
https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/service/legalisationen.html